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Rehasport Rehabilitationssport

Rehasport einfach erklärt - Definition Voraussetzungen Ziele und weitere DetailsRehabilitationssport bzw. Rehasport ist eine ergänzende Sozialleistung als Maßnahme zur Rehabilitation seit 2001. Er richtet sich an Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind oder unter körperlichen Einschränkungen leiden. Rehasport wird ärztlich verordnet und findet als regelmäßiges Gruppentraining statt.

Rehabilitationssport unterliegt den Vorgaben der Rahmenvereinbarung sowie dem § 64 SGB IX. Diese besagen u.a., dass Rehasport Standorte geprüft sein müssen (Anbieter Anerkennung), eine speziell lizenzierte Übungsleitung das Training leiten muss und Rehasportler mit Rezept, einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

Konzept und Ziele

Rehabilitationssport - Rehasport - Definition Konzept und ZieleDas Rehabilitationssport Konzept sieht vor, mit den Mitteln des Sports, sportlich ausgerichteter Spiele sowie bewegungstherapeutischen Maßnahmen, körperlichen Einschränkungen positiv einzuwirken. Rehabilitationssport ist eine alternative zur Heilmittelbehandlung und belastet deshalb nicht das Heilmittelbudget des Arztes.

Primäres Ziel im Rehabilitationssport ist die erfolgreiche Erreichung der Rehabilitation, um betroffene Menschen wieder erfolgreich ins Berufs- bzw. Alltagsleben einzugliedern. Durch gesunde Bewegung soll die funktionale Gesundheit gefördert und die Motivation zur eigenverantwortlichen sowie dauerhaften Bewegung geschaffen werden. Die wichtigsten Rehasport Ziele sind u.a.:

  • Stärkung von Ausdauer und Kraft 
  • Verbesserung von Koordination, Beweglichkeit sowie Flexibilität
  • Reduktion bzw. Linderung von chronischen Schmerzen
  • Krankheitsbewältigung und Verbesserung der Lebensqualität
  • Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen – Hilfe zur Selbsthilfe

Ein neueres Ziel ist die Stärkung des Selbstbewusstseins, insbesondere von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen. Die BAR Rahmenvereinbarung definiert die Ziele des Rehabilitationssports detailliert in Punkt 2.2.

 

Zielgruppe

Rehasport findet als Trocken– oder Wassergymnastik statt und richten sich an Zielgruppen, die nach Alter sowie Diagnosen unterteilt sind. So werden Patienten in zwei Altersgruppen aufgeteilt:

  • Gruppen für Kinder & Jugendliche von 6 bis 14 Jahren
  • Gruppen bzw. Kurse für Erwachsene dann ab 15 Jahren

 

Diagnosen & Indikationen

Die 12 Rehasport Hauptindikationen lt. RahmenvereinbarungDie Rahmenvereinbarung definiert 12 (Haupt-)Indikationen bzw. Diagnosen. Infolgedessen kommt Rehabilitationssport bei vielen Beschwerden, Einschränkungen oder Handicaps in Betracht und kann eine wirksame Rehabilitationsmaßnahme sein. So z.B. auch…

  • nach einer schweren Krankheit, wie z.B. Krebsnachsorge.
  • nach einer Coronaerkrankung sowie Long Covid.
  • bei Knie-, Hüft-, Rücken- oder Bandscheibenbeschwerden.
  • bei starkem Übergewicht (Adipositas).
  • im Anschluss einer Operation, wie z.B. Lungen- oder Herzsport.

» Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik Rehasportler.

 

Kursangebote & Rehasportarten

Die Anzahl der Kurse sowie Auswahl von Anbietern sind sehr breit gefächert. So finden vielen Rehasportkurse z.B. in Sportvereinen, Fitnessstudios, (Physio-)Therapiepraxen, Schwimmbädern, angemieteten Räumlichkeiten oder im Freien statt. Eine Einheit dauert dabei mindestens 45min und Herzgruppen mindestens 60 Minuten.

Neben den klassischen Angeboten, wie z.B. die Krankengymnastik oder Wassersport, kommen jährlich immer mehr dazu. So gibt es z.B. auch Angebote für Gruppenkurse in Altenheimen, Schulen, Unternehmen oder als Tele-/Online-Rehabilitationssport.

Die Rehasportarten
Rehasportübungen sind nicht detailliert vorgegeben, jedoch ist das Training an Geräten weitgehend untersagt. Die Ramenvereinbarung beschreibt die Rehasportarten wie gefolgt:

Ausdauer- und Kraftausdauerübungen
Bewegungsspiele in Gruppen
Bogenschießen oder Kegeln
Gymnastik – auch im Wasser & Schwimmen
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins
Weitere anerkannte Rehabilitationssportarten

Hier haben die Anbieter einen gewissen Spielraum, um ihrer Übungen flexibel zu gestalten. So bedient man sich im Training, z.B. gerne an Bällen, Therabändern, Kurzhanteln oder Medizinbällen. Weiterhin ist es untersagt, den Rehasport mit klassischen Fitnessgeräten (technische Geräte) durchzuführen.

 

Rehasport Teilnahme

Rehasport Formular 56 - Verordnung Rehabilitationssport durch Rezept vom ArztEine Berechtigung zur Teilnahme am Rehasport haben Patienten, die eine Verordnung (Formular 56 Rehabilitationssport) vom Arzt erhalten haben. Es gibt die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme (Selbstzahler), wobei Patienten mit Rezept stets Vorrang haben.

Die Voraussetzung für eine Teilnahme sowie Kostenübernahme von Krankenkassen, verläuft in 3 Schritten.

  1. Der Arzt (gewöhnlich Hausarzt) verordnet Rehabilitationssport per Antragsformular 56 (Rezept)
  2. Der Patient übermittelt die Verordnung an seine zuständige Krankenkasse und lässt diese bewilligen
  3. Start des Trainings bei einem anerkannten Anbieter und Beginn spätestens 6 Monate nach Rezeptausstellung

Normalerweise kennen Ärzte bereits (geeignete) Anbieter bzw. Einrichtungen. Ansonsten stellen die Landesverbände eine Übersicht mit Anbieterlisten oder man recherchiert im Internet.

Sozialleistungsanspruch nach §64 SGB IX
Patienten mit einer gültigen Formular 56 Verordnung, haben rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten von ihren Krankenkassen. Der Anspruch gilt jedoch nur für die Kostenübernahme des Trainings selbst. Nicht darin enthalten sind z.B. Aufwendungen für Reisekosten (Ausnahme Eingliederungshilfe), Parkgebühren oder Eintrittspreise für Schwimmbäder.

 

Anbieter Vorgaben – Pflichten

Informationen für Rehabilitationssport Leistungserbringen - so werden Sie offiziell Rehasport AnbieterLeistungserbringer von Rehabilitationssport unterliegen klaren Vorgaben und Pflichten der Rahmenvereinbarung. Diese geben u.a. Voraussetzungen für Räumlichkeiten oder bestimmte Qualifikationsnachweise vor. Um offiziell Rehasport anbieten und durchführen zu dürfen, gelten im Wesentlichen folgende Vorgaben:

  • Anerkennung & Zertifizierung vom landspezifischen Behindertensportverband
  • Mitgliedschaftsnachweis z.B. im Behindertensportverband vom DBS oder im DOSB
  • Nur qualifizierte Übungsleiter (ab B-Lizenz) dürfen die Kurse durchführen
  • Ein kooperierender Arzt muss zur „Überwachung“ der Gruppe(n) benannt sein
  • Sicherstellung der Rehasport Ziele, durch z.B. passende Zusatzangebote

Viele Anforderungen können auch durch eine Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen (Rehasport-)Verein erfüllt werden. Dieser muss ebenfalls eingetragen sowie anerkannt sein und eine Mitgliedschaft in einem landesspezifischen Behindertensportverband.

» Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer Rubrik Rehasport-Anbieter.

 

Übungsleitung Anforderungen

Rehasport-Übungsleitung Voraussetzungen Qualifikation Anforderungen - Informationen RehasportweltNur lizenzierte Übungsleiter oder Therapeuten dürfen eine Rehasportgruppe leiten und mit den Gesetzlichen Kostenträgern abrechnen. Übungsleiter kann jede Person werden, die eine entsprechende Qualifikation (B-Lizenz Rehabilitationssport) nachweisen kann. Für eine Ausbildung müssen folgende Eigenschaften sowie Ausbildungsnachweise gegeben sein.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • 9-stündiger Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bestimme Vorqualifikationen oder Hospitationsnachweise
  • Mitgliedschaft in einem Rehasportverein bzw. DOSB oder DBS

Das bundesweite Übungsleiter Ausbildungssystem umfasst zwei Blöcke mit zwei Stufen und mindestens 180 Lerneinheiten à 45 Minuten. Eine Ausbildungsverkürzung ist möglich bei bestimmten (Qualifikations-)Nachweisen. Dazu zählen beispielsweise ein entsprechendes Studium, Sportlehrer Qualifikation oder C- oder B-Lizenz eines anderen Landesverbandes.

» Mehr Informationen zum Ausbildungssystem sowie Voraussetzungen lesen Sie in der Rubrik Rehasport-Übungsleiter.

 

Rehasport Ärzte

Die Rahmenvereinbarung gibt vor, dass eine medizinische bzw. ärztliche Betreuung und Überwachung von Rehabilitationssportgruppe(n) gegeben sein muss. In diesem Fall verpflichtet sich ein Arzt, durch das Formular M, für Rückfragen der Übungsleitung sowie Teilnehmenden zur Verfügung zu stehen.

Die persönliche Anwesenheit während des Gruppentrainings ist dabei nicht erforderlich. Eine Ausnahme gilt für Herzsportgruppen, bei denen ein Arzt situativ persönlich vor Ort sein muss.

» Mehr Informationen zu Aufgaben und Pflichten für betreuende Ärzte

 

BAR-Rahmenvereinbarung Rehasport

Die gesetzliche BAR-Rahmenvereinbarung regelt alle Punkte zur korrekten Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Sie wurde im Januar 2022 in vielen Punkten überarbeitet bzw. ergänzt. Insbesondere ging es um die Vereinfachung für bisher geltende Regeln sowie Vorgaben.

Auch neue Inhalte wurden eingeführt, wie z.B. der Nachweis eines Führungszeugnisses (alle 5 Jahre) für Übungsleiter, welche Gruppen mit Kindern, Jugendlichen oder (jungen) Frauen leiten. Hier können Sie die aktuellste Fassung der Rahmenvereinbarung als PDF einsehen (Quelle: BAR-Frankfurt).

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