Informationen für Rehasport Anbieter
Rehasport Anbieter werden?
Wer Rehasport Anbieter werden und anbieten möchte, muss gewisse Vorgaben der Rahmenvereinbarung erfüllen:
Zum einen das Anerkennungsverfahren für Rehabilitationssport Leistungserbringer sowie die Zertifizierung von Rehasportgruppen (anerkannt & zertifiziert). Zudem ist man häufig Mitglied in einem Verein oder Verband.
Die Rehasport Einnahmen ergeben sich aus den Vergütungssätzen und es fällt keine Umsatzsteuer an. Die Tarife liegen bei ca. 5,50€ bis 18,80€ pro Person & Teilnahme. Dem gegenüber stehen Kosten für Verbandsmitgliedschaft sowie Versicherungsschutz » Haftpflicht für Anbieter und Unfallversicherung (ca. 4-5€ pro Rehasportler im Jahr).
Rehasport Anbieter sind, neben klassischen Sportvereinen, oftmals (Physio-)Therapiepraxen, Hallen- und Freibäder, Fitnessstudios und (selbstständige) Übungsleiter mit geeigneten bzw. angemieteten Räumlichkeiten.
Rehasport Anbieter Voraussetzungen
Leistungserbringer für Rehabilitationssport müssen Formulare ausfüllen und eine IK-Nummer der ARGE beantragen. Grundlegende Voraussetzungen für Rehasport Anbieter sind:
Trainingsfläche
Geeignete Räume / Flächen
Betreuender Arzt
als fester Ansprechpartner
Übungsleitung
mit gültiger B-Lizenz
Mitgliedschaft
im Verein bzw. Verband
Anbieter Anerkennungsverfahren
Die BAR-Rahmenvereinbarung von 2022 gibt klar die Angaben sowie Anforderungen für Rehabilitationssport Leistungserbringer vor. Die wichtigsten Punkte zur Anerkennung von Rehasportgruppen:
- Räumlichkeiten mit Sanitär, Umkleiden und 5 m² Platz für jeden TN
- Mitgliedschaft z.B. in einem Fachverband vom DBS, DOSB oder DVGS
alternativ: Mitgliedschaft in einem Rehasportverein wie der Rehasportwelt - IK-Nummer – Institutionskennzeichen der ARGE zur Leistungsabrechnung
- Ärztliche Betreuung bzw. Überwachung der Rehabilitationssport-Gruppe
- Übungsleitung mit gültiger (DOSB) B-Lizenz Rehabilitationssport
- Versicherungsschutz: Haftpflicht bzw. Rehasportler Unfallversicherung
- Sicherstellung von Zielen » Zielerreichung durch passende Zusatzangebote
- Datenschutz » Korrekter Umgang mit personenbezogenen Daten der TN
In Bayern ist die ARGE REHA für die Anerkennung zuständig und der BVS Bayern für ÜL-Ausbildungen.
Wichtige Formulare & Dokumente
In unserem Downloadbereich erhalten Sie Rehasport-Formulare, die Sie für die Anmeldung als Rehasport Anbieter bzw. Standort benötigen. Da wir diese von öffentlichen Quellen (DBS / DOSB) beziehen, sind diese vielleicht nicht immer 100% aktuell. Besorgen Sie sich deshalb bitte immer die originalen Vorlagen von Ihrem zuständigen Landessportverband.
FAQ Rehasport-Anbieter
Vielen (neue) Anbieter haben zu Beginn noch einige Fragen. Wir geben Ihnen hilfreiche Antworten zu häufig auftretenden Fragen mit unseren Top 10 FAQ für Rehasport-Anbieter.
Wer darf Rehasport anbieten?
Jeder der die Vorgaben der Rahmenvereinbarung erfüllt, kann als Leistungserbringer für Rehabilitationssport anerkannt und als Rehasport Anbieter für Gruppen, zertifiziert werden. Dann darf man Rehasport anbieten und ggf. auch abrechnen.
Wieviel verdient man mit Rehasport?
Den Verdienst bzw. die Einnahmen am Rehasport, regeln ganz klar die festgelegten Vergütungssätze des jeweiligen Bundeslandes. Diese sind für jede Gruppe sowie Indikation unterschiedlich hoch aus. Konkrete Rechenbeispiele lesen Sie hier.
Ist Rehabilitationssport steuerfrei?
Verordneter Rehabilitationssport ist steuerfrei. Dies bedeutet, dass auf Auszahlungen der Krankenkassen keine Mehrwertsteuer anfällt. Für Erstattung von Aufwendungen mit MwSt. (z.B. Räume / Strom), besprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater.
Muss ein Arzt anwesend sein?
Rehabilitationssport findet primär in Innräumen von sportlichen Einrichtungen statt. Infolgedessen sind eine saubere Sportkleidung und Schuhe anzuziehen. Zudem empfiehlt es sich, zum Kurs auch ein Handtuch sowie Trinkflasche mitzubringen.
Maximale Teilnehmerzahl überschreiten?
Grundlegend ist es untersagt, die maximale Teilnehmerzahl (i.d.R. 15 – max. 20) für einen Rehasportkurs zu überschreiten. Geringe Überschreitungen (z.B. 1-3 TN) sind in Ausnahmefällen zulässig und gegenüber den Rehabilitationsträgern zu begründen.
Auslastung von Gruppen optimieren?
Willkürliche Teilnahmen bzw. Gruppenhopping, soll durch die Bindung an feste Gruppen ausgemerzt werden. So können Sie Controlling-Maßnahmen durchführen und häufig fehlende Teilnehmer auch ggf. ausschließen bzw. austauschen.
Kann ich Rehasportler ablehnen?
Jeder Patient mit gültiger Verordnung hat einen Rechtsanspruch auf Rehasport. Daher ist es nicht zulässig Suchende abzulehnen, insbesondere dann nicht, wenn sie kein kostenpflichtigen Zusatzangebote oder Mitgliedschaften möchten.
Werden Rehasport Anbieter kontrolliert?
Zur Qualitätskontrolle von Rehabilitationssport Leistungserbringern, darf der zuständige Landesfachverband sogenannte „Audits“ durchführen und alles auf Richtigkeit prüfen. Also halten Sie bitte alle Vorschriften, wie z.B. Listen, genau ein.
Welche Kosten fallen für Anbieter an?
Die Vergütung der Krankenkassen ist auch für alle Aufwendungen bzw. Kosten von Rehasport-Anbietern gedacht. Klassische Aufwendungen sind Personal, Marketing, Miete, Versicherungsbeiträge (Unfall & Haftpflicht) oder jährliche Mitgliedsbeiträge.
Was braucht gutes Rehasport Marketing?
Rehasport Anbieter müssen für Rehasportler, Ärzte oder Personal in unmittelbarer Umgebung bekannt bzw. attraktiv sein. So ist Printwerbung (Plakate, Anzeigen oder Flyer) + Online-Marketing (Webseite + lokale SEO & Social-Media-Marketing) wichtig.