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Rehasport ohne Verein bzw. ohne Vereinsgründung sind sehr beliebte Suchbegriffe im Internet. Vorab: Ja, das ist möglich! Viele klare Antworten, wie z.B. von der Marketingwelt Lipp, findet man dazu leider nicht. Deshalb erklären wir Ihnen die Situation noch einmal genau!

Rehasport im Verein

Rehasport existiert bereits über 50 Jahre und ist, seit 2001, eine gesetzlich geförderte Sozialleistung zur Rehabilitation. Der Ursprung des Rehasports liegt im Versehrtensport in der Nachkriegszeit. Deshalb waren es anfangs überwiegend Sportvereine, die größtenteils an einem Behindertensportverband angeschlossen waren und als Leistungserbringer auftraten.

Mittlerweile hat sich die Lage aber verändert. Immer mehr Fitnessstudios, (Physio-)Therapiepraxen, Schwimmbäder oder selbstständige Rehasport Übungsleiter (mit angemieteten Räumen) treten als offizielle Rehasport Anbieter auf. Ausschlaggebend für diesen Wandel ist die BAR Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining, die letztmals im Januar 2022 angepasst wurde.

 

Rehasport ohne Verein

Rehasport ohne Verein bezieht sich auf die Frage: Kann ich als Rehasport Leistungserbringer fungieren und abrechnen, ohne in einem (Rehasport)Verein Mitglied sein zu müssen? Hier kommt es zu mehreren Hürden, wenn man Rehasport ohne Verein umsetzen möchte.

Grundsätzliche Voraussetzungen: Insbesondere Landesfachverbände (Anerkennung) oder ARGE (IK-Nummer) verlangen mehrere (Qualifikations-)Nachweise und eben eine Mitgliedschaft von mindestens einem Beteiligten, zumindest in einem Behindertensportverband.

 

Antrag IK-Nummer Rehasport

Das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) ist essentiell für die (elektronische Rehasport-) Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung (Krankenkassen). Die neunstellige Nummer ist bei der ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) zu beantragen. Hier den IK-Erfassungsbeleg als Beispiel-Antrag-PDF einsehen.

Die IK-Nummer benötigen zahlreiche Gesundheitsdienstleister, wie z.B. Ärzte, Logopäden, Augenoptiker, Physiotherapeuten und eben auch Rehasport Leistungserbringer. Am IK-Verfahren beteiligte Träger der Sozialversicherung sind:

Wer eine IK-Nummer Rehasport beantragt, muss einen örtlichen Träger nennen. Hierbei gilt der Anbieter Standort, welcher offiziell anerkannt sowie zertifiziert sein muss und der Nachweis einer Mitgliedschaft im Bundesland zuständigen Landesfachverband vom DBS oder einem anerkannten Rehasportverein (wie z.B. der Rehasportwelt e. V. in Württemberg), welcher ebenfalls Mitglied in einem der Verbände sein muss (in diesem Fall der WLSB).

 

Ausgangslage und Optionen für Anbieter

Der Wunsch vieler Anbieter ist es, Rehasport ohne Verein anzubieten sowie abzurechnen. Doch so einfach ist es oftmals nicht. Eine Mitgliedschaft in einem Verband (bzw. Rehabilitationsträger / Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene) sowie die Stellung eines lizenzierten Rehasport Übungsleiters, sind stets die Voraussetzungen. Nur in Bayern ist die ARGE Reha für die Anerkennung zuständig und nicht der BVS (ÜL-Lizenzen).

Möglichkeiten & Optionen für Rehasport Anbieter

  1. (Physio-)Therapiepraxen müssen oftmals „nur“ eine Mitgliedschaft im Verband / Rehabilitationsträger nachweisen. Diese verfügen u.a. über qualifiziertes Personal, entsprechende Räumlichkeiten und eine IK-Nummer sowie Abrechnungssoftware. –> Rehasport ohne Verein bzw. Anschluss möglich
  2. Gemeinnützige (Rehasport-)Vereine benötigen ebenfalls eine Mitgliedschaft in einem (Landesfach-)Verband / Rehabilitationsträger, qualifizierte Übungsleiter und entsprechende Räumlichkeiten. –> Kein Rehasportverein nötig
  3. Selbstständige Übungsleiter mit gültiger B-Lizenz können z.B. mit Einrichtungen kooperieren bzw. eigene Räumlichkeiten anmieten. Diese benötigen dann ebenfalls eine Mitgliedschaft sowie IK-Nummer für den Standort / die Standorte. Kein Rehasportverein nötig
  4. Fitnessstudios, Schwimmbäder, o.Ä. haben i.d.R. drei Möglichkeiten
    1. Anstellung von (externen) Übungsleitern mit frei verhandelbarer Vergütung –> Kein Verein oder Mitgliedschaft nötig, lediglich Standort Anerkennung
    2. Kooperation mit einer abrechnungsbefugten Institution mit IK-Nummer, wie z.B. Physiotherapiepraxis –> Rehasport ohne Verein für o.g. Anbieter möglich
    3. Gründung eines eigenen Rehasportvereins –> Lohnt sich finanziell i.d.R. ab jährlich über 30 festen Rehasportgruppen bzw. über 300 Teilnehmern

 

Mitgliedschaft im Verein

Die Mitgliedschaft in einem Rehasportverein ist sicherlich eine einfache Variante. So laufen u.a. Versicherungsbeiträge, Mitgliedschaften und Abrechnungen über den (Dach-)Verein. Ihre Einrichtung muss sich also lediglich um die Durchführung der Rehasport Kurse kümmern.

Bundesweit existieren eine Handvoll Rehasportvereine, welche z.B. die Standortanerkennung, Gruppenanmeldungen oder Rehasport Abrechnung für ihre Partner-Einrichtungen übernehmen. Dies müssen sie auch, da Sie Ihre Rehasport-Angebote outsourcen und quasi für den Rehasportverein arbeiten.

Dabei verlangen die Dienstleister (Stand 2022) meistens 20% der kompletten Abrechnungssumme als Aufwandsentschädigung. Vielen (potentiellen) Anbietern ist der Betrag zu hoch, weshalb sie nach alternativen Lösungen suchen, selbst einen Rehasportverein gründen oder es sogar ganz lassen.

Deshalb bietet die Rehasportwelt e. V. identische Leistungen, aber bereits ab 14% der Abrechnungssumme. Des Weiteren zahlen wir alle Zuschüsse, wie z.B. Übungsleiter Zuschüsse bzw. Pauschalen vom Landesverband, an unsere Mitglieder aus. Diese können damit z.B. ihre Lehrgänge bezahlen oder die Summe auch an unseren Verein (freiwillig) zurück spenden.

 

100% gewerblich anbieten

Es gibt auch eine „unkonventionelle“ Möglichkeit, 100% Rehasport ohne Verein bzw. Verband, etc. anzubieten. So kann man, z.B. als Fitnessstudio oder Hallenbad, einfach seine Angebote um Rehasport erweitern. Zwar ist die Teilnahme „nur“ durch eine (individuelle) Mitgliedschaft bzw. (vergünstigten) Eintrittspreis möglich, man unterliegt aber keinen externen Vorgaben.

Dies kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Sie z.B. bereits viele (Gesundheits-)Kurse anbieten oder Wassergymnastikkurse. Sie sind dann auf die eigene bzw. freiwillige Zahlung Ihrer Kunden (statt Patienten) angewiesen. Aber Sie können testen, wie die Resonanz ist und frei entscheiden, ob Sie später z.B. einem Verein / Verband beitreten oder gar selbst einen gründen.

 

Fazit Rehasport ohne Verein

Rehasport ohne Verein ist möglich, spart Ihnen (hohe) Provisionszahlungen, ist aber nicht für alle Anbieter die beste Variante. So lohnen sich auf jeden Fall die Abrechnungsdienstleistungen der Rehasportwelt e. V., da Sie u.a. keine Verbandsmitgliedschaften, Rehasportler Versicherungen oder Gebühren von Abrechnungsdienstleistern (oftmals bis 2-4% der Summe) entrichten.

Des Weiteren profitieren unsere Mitglieder von einzigartigen SEO-Rankings, welche Ihren Standort bekannter machen – auch für weitere Angebote neben dem Rehasport.
Nehmen Sie also gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie an einer Mitgliedschaft bzw. Anschluss an unseren Verein interessiert sind!