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Informationen für Rehasport Anbieter

Rehasport Anbieter werden?

Wer Rehasport Anbieter werden und anbieten möchte, für den sind die Vorgaben der BAR-Rahmenvereinbarung wichtig. Maßgeblich ist das Anerkennungsverfahren als Rehabilitationssport Leistungserbringer sowie die Zertifizierung von Rehasportgruppen (anerkannt & zertifiziert).

Die Rehasport Einnahmen ergeben sich aus den Vergütungssätzen und es fällt keine Umsatzsteuer an. Die Tarife pro Person & Teilnahme ändern sich oftmals jährlich und sind i.d.R. beim entsprechenden Fachverband zu erfahren. Kosten sind u.a. Verbandsmitgliedschaft sowie Versicherungsschutz » Haftpflicht für Anbieter und Unfallversicherung.

Rehasport Anbieter sind, neben klassischen Sportvereinen, oftmals (Physio-)Therapiepraxen, Hallen- und Freibäder, Fitnessstudios und Rehasport Übungsleiter mit geeigneten bzw. angemieteten Räumlichkeiten.

Rehasport Anbieter Voraussetzungen

Leistungserbringer für Rehabilitationssport müssen Formulare ausfüllen und eine IK-Nummer der ARGE beantragen. Grundlegende Voraussetzungen für Rehasport Anbieter sind:

Trainingsfläche

Geeignete Räume / Flächen

Betreuender Arzt

als fester Ansprechpartner

Übungsleitung

mit gültiger B-Lizenz

Mitgliedschaft

Rehasportverein bzw. Verband

Anbieter Anerkennungsverfahren

Die BAR-Rahmenvereinbarung von 2022 gibt klar die Angaben sowie Anforderungen für Rehabilitationssport Leistungserbringer vor. Die wichtigsten Punkte zur Anerkennung von Rehasportgruppen:

  • Räumlichkeiten mit Sanitär, Umkleiden und 5 m² Platz für jeden TN
  • Mitgliedschaft z.B. in einem Fachverband vom DBS, DOSB oder DVGS
    alternativ: Mitgliedschaft in einem Rehasportverein wie der Rehasportwelt
  • IK-Nummer Institutionskennzeichen der ARGE zur Leistungsabrechnung
  • Ärztliche Betreuung bzw. Überwachung der Rehabilitationssport-Gruppe
  • Übungsleitung mit gültiger B-Lizenz Rehabilitationssport
  • Versicherungsschutz: Haftpflicht bzw. Rehasportler Unfallversicherung
  • Datenschutz » Korrekter Umgang mit personenbezogenen Daten der TN

In Bayern ist die ARGE REHA für die Anerkennung zuständig und der BVS Bayern für ÜL-Ausbildungen.

Wichtige Formulare & Dokumente

In unserem Downloadbereich erhalten Sie Rehasport-Formulare, die Sie für die Anmeldung als Rehasport Anbieter bzw. Standort benötigen. Da wir diese von öffentlichen Quellen (DBS / DOSB) beziehen, sind diese vielleicht nicht immer 100% aktuell. Besorgen Sie sich deshalb bitte immer die originalen Vorlagen von Ihrem zuständigen Landessportverband.

FAQ Rehasport-Anbieter

Vielen (neue) Anbieter haben zu Beginn noch einige Fragen. Wir geben Ihnen hilfreiche Antworten zu häufig auftretenden Fragen mit unseren Top 10 FAQ für Rehasport-Anbieter.

Wer darf Rehasport anbieten?

Jeder der die Vorgaben der Rahmenvereinbarung erfüllt, kann als Leistungserbringer für Rehabilitationssport anerkannt und als Rehasport Anbieter für Gruppen, zertifiziert werden. Dann darf man Rehasport anbieten und ggf. auch abrechnen.

Wieviel verdient man mit Rehasport?

Den Verdienst bzw. die Einnahmen am Rehasport, regeln ganz klar die festgelegten Vergütungssätze des jeweiligen Bundeslandes. Diese sind für jede Gruppe sowie Indikation unterschiedlich hoch aus. Konkrete Rechenbeispiele lesen Sie hier.

Ist Rehabilitationssport steuerfrei?

Verordneter Rehabilitationssport ist steuerfrei. Dies bedeutet, dass auf Auszahlungen der Krankenkassen keine Mehrwertsteuer anfällt. Für Erstattung von Aufwendungen mit MwSt. (z.B. Räume / Strom), besprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater. 

Wo findet Rehasport statt?

Rehabilitationssport findet primär in Innräumen von sportlichen Einrichtungen statt. Infolgedessen sind eine saubere Sportkleidung und Schuhe anzuziehen. Zudem empfiehlt es sich, zum Kurs auch ein Handtuch sowie Trinkflasche mitzubringen.

Maximale Teilnehmerzahl überschreiten?

Grundlegend ist es untersagt, die maximale Teilnehmerzahl (i.d.R. 15 – max. 20) für einen Rehasportkurs zu überschreiten. Geringe Überschreitungen (z.B. 1-3 TN) sind in Ausnahmefällen zulässig und gegenüber den Rehabilitationsträgern zu begründen. 

Auslastung von Gruppen optimieren?

Willkürliche Teilnahmen bzw. Gruppenhopping, soll durch die Bindung an feste Gruppen ausgemerzt werden. So können Sie Controlling-Maßnahmen durchführen und häufig fehlende Teilnehmer auch ggf. ausschließen bzw. austauschen.

Kann ich Rehasportler ablehnen?

Jeder Patient mit gültiger Verordnung hat einen Rechtsanspruch auf Rehasport. Daher ist es nicht zulässig Suchende abzulehnen, insbesondere dann nicht, wenn sie kein kostenpflichtigen Zusatzangebote oder Mitgliedschaften möchten.

Werden Rehasport Anbieter kontrolliert?

Zur Qualitätskontrolle von Rehabilitationssport Leistungserbringern, darf der zuständige Landesfachverband sogenannte „Audits“ durchführen und alles auf Richtigkeit prüfen. Also halten Sie bitte alle Vorschriften, wie z.B. Listen, genau ein.

Welche Kosten fallen für Anbieter an?

Die Vergütung der Krankenkassen ist auch für alle Aufwendungen bzw. Kosten von Rehasport-Anbietern gedacht. Klassische Aufwendungen sind Personal, Marketing, Miete, Versicherungsbeiträge (Unfall & Haftpflicht) oder jährliche Mitgliedsbeiträge.

Was braucht gutes Rehasport Marketing?

Rehasport Anbieter müssen für Rehasportler, Ärzte oder Personal in unmittelbarer Umgebung bekannt bzw. attraktiv sein. So ist Printwerbung (Plakate, Anzeigen oder Flyer) + Online-Marketing (Webseite + lokale SEO & Social-Media-Marketing) wichtig.

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