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Was ist eigentlich der Unterschied von Rehasport und Funktionstraining auf der Verordnung Formular 56? Wir erklären Ihnen die Gemeinsamkeiten sowie wichtige Unterschiede.

Gemeinsamkeiten

Unterschied Rehasport und Funktionstraining - detaillierte Informationen hier WassergymnastikDas Formular 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder Funktionstraining – wird ausschließlich vom Arzt ausgefüllt bzw. verordnet. Beides sind ergänzende Sozialleistungen zur Rehabilitation.

Infolgedessen werden die anfallenden Kosten von den zuständigen Krankenkassen übernommen. Rehasport und Funktionstraining fallen nicht in das Heilmittelbudget. Beide Konzepte haben das Ziel, behinderte bzw. von Behinderung bedrohten Menschen wieder dauerhaft in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.

Rehasport und Funktionstraining haben das finale Ziel mit Hilfe zur Selbsthilfe. Beide Trainingsarten finden als Trocken- sowie Wassergymnastik statt. Ebenso ähneln sich ergänzende Hilfsmittel wie z.B. Mini-Hanteln, Schwimmnudeln oder Wasserbretter. Dennoch gibt es einige Unterschiede.

 

Unterschiede

Der wesentliche Unterschied von Rehasport und Funktionstraining: Rehasport setzt auf die Mittel von Sport und Funktionstraining auf die Mittel der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie.

 

Ziele

  • Rehasport fördert insbesondere die Kraft, Ausdauer, Koordination sowie das Selbstbewusstsein
  • Funktionstraining behandelt gezielt (und schonend) bestimmte Körperpartien und häufig Rheuma-Patienten

 

Kursleitung

  • Rehsportkurse leiten ausschließlich lizenzierte Rehasport Übungsleiter, der ebenfalls Funktionstraining leiten kann
  • Funktionstrainingskurse leiten häufig lizenzierte Physio– bzw. Ergotherapeuten oder Krankengymnastiklehrer

 

Trainingsdauer

  • Rehasport Training dauert gewöhnlich (mindestens) 45min und Herzsportgruppen 60min
  • Funktionstraining dauert (mindestens) 15min als Wassergymnastik und 30min bei Trockengymnastik

 

Verordnung Gültigkeit

  • Rehasport Verordnungen verlieren die Gültigkeit (im Regelfall) 18 Monate nach Rezeptausstellung (sonst 6, 12, 24 oder 36 Monate)
  • Funktionstraining Verordnungen haben eine maximale Gültigkeit von 12 Monaten bzw. 24 Monaten z.B. bei chronischen Erkrankungen

–> Folgeverordnungen sind eigentlich nicht vorgesehen, aber für beide Rehabilitationsmaßnahmen möglich!

 

Unterschied der Zuständigkeit

Für Rehasport ist der Deutsche Behindertensportverband (DBS – Fachverband vom DOSB) zuständig. Funktionstraining obliegt der Zuständigkeit vom Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Des Weiteren gibt es noch weitere sowie kleinere Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede. So findet z.B. Funktionstraining 1-2x pro Woche statt und Rehasport 1-3x. Auch die Vergütungssätze sind für Rehasport i.d.R. (deutlich) höher. Mehr ausführliche sowie detaillierte Informationen zum Funktionstraining, lesen Sie mit einem Klick auf diesen Link.