Rehasport Teilnahmebestätigung ab 01.01.2024: Anpassungen der Teilnehmerlisten seit 01.05.2023.
Rehasport Teilnahmebestätigung 2024
Die Krankenkassen auf Bundesebene sowie der vdek haben, nach 2022, eine erneute Anpassung der Rehasport Teilnahmebestätigungen ab 2024 vorgenommen. Seit dem 01. Mai.2023 können diese verwendet werden und eine verbindliche Anwendung ist seit dem 01 Januar .2024 vorgeschrieben.
Die neuen Formular-Anpassungen
Die ausfüllbaren Formulare bzw. Teilnehmerlisten umfassen nun wieder 50, statt 60, ausfüllbare Unterschriftszeilen. Sinn der Anpassungen war es, mehr Platz zu schaffen bzw. die ausfüllbaren Felder zu vergrößern und sich wieder am Richtwert von 50 Übungseinheiten zu orientieren.
Des Weiteren wurde die Kopfzeile leicht abgeändert. So wurde das Feld „Angebotsnummer“ gelöscht (keine nötige Relevanz für Kostenträger) und das Feld „Verordnungsdauer“ neu aufgeführt. Letzteres Feld ist neu, um die Organisation sowie Abwicklung zu vereinfachen und freiwillig auszufüllen.
Falls vom Rehasport Übungsleiter nur eine Seite der Teilnehmerliste auszufüllen ist (z.B. < 25 Teilnahmen), kann künftig auch nur das erste Blatt unterschrieben, bestätigt und eingereicht werden. Dies spart künftig leere Blätter beim Ausdruck oder bei der Einreichung der Teilnahmebestätigungen.
⇒ Download Teilnahmebestätigung
Ergänzungsblatt
Beim Ergänzungsblatt zur Rehasport-Abrechnung in Papierform wurden ebenfalls kleine Änderungen vorgenommen. So ersetzt nun das Feld „Institutionskennzeichen“ (IK) das ehemalige Feld „Angebotsnummer“. Dies vereinfacht bzw. belegt die eindeutige Zuordnung des Rehabilitationssport Leistungserbringers.
PDF-Formatierung der Teilnahmebestätigung
Die digital ausfüllbaren Teilnahmebestätigungen sind nun so formatiert, dass die Eingaben in der Kopfzeile, automatisch auf die zweite Seite übertragen wird. Infolgedessen spart man etwas Zeit und minimiert auch potentielle Übertragungsfehler beim Ausfüllen der Listen.
Rehasport Abrechnung mit alten Formularen
Seit dem 1. Mai 2023 darf man die neuen Formulare zur Abrechnung verwenden. Ab dem 01. Januar 2024 ist es vorgeschrieben diese zu verwenden. Bereits begonnene Teilnehmerlisten bzw. offene Zwischenabrechnungen können mit den vorhandenen Formularen auch nach dem 01.01.2024 noch eingereicht werden. Die Zwischenabrechnung sollte dabei nicht zum Sinn und Zweck des Formularwechsels eingereicht werden.
Meinung
Die neusten Anpassungen ergeben Sinn und vereinfachen die Abrechnung bzw. Einreichung der Rehasport Teilnahmebestätigungen. Der Wechsel aus 2022 ist damit zwar fraglich, aber künftig auch zu ignorieren.
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, aber sicherlich noch längst nicht alles in Sachen Modernisierung und Digitalisierung im Rehabilitationssport. Diesbezüglich arbeiten wir bereits an Lösungen.
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